Pressemitteilung März 2026
Die neue EU-Fahrtenschreiberpflicht bietet Fuhrpark-Betreibern interessante Chancen
Allerlei Halbwahrheiten und Fehlinformationen kursieren derzeit rund um die ab 1. Juli geltende neue Tachographen-Regelung der EU. Sie sorgen für Unruhe unter all jenen Unternehmen, die im grenzübergreifenden Güterverkehr leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von über 2,5 Tonnen einsetzen. Wer hier allerdings einen kompetenten und erfahrenen Systempartner an seiner Seite hat, vermeidet teure Kostenfallen und kann der neuen Fahrtenschreiberpflicht viel Gutes abgewinnen.
Viel geredet und geschrieben wird derzeit über die neue, ab 1.7.2026 greifende Fahrtenschreiberpflicht der EU – die letzte Tranche des Mobilitätspakts. Dabei ist die Faktenlage glasklar. Die Neuregelung beruht auf den Verordnungen (EG) 561/2006, (EU) 165/2014 sowie (EU) 2020/1054 und betrifft all jene Firmen, die im grenzübertretenden Güterverkehr und bei Kabotage-Beförderungen leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen. Sie schreibt den von einer zertifizierten Werkstatt ausgeführten Einbau digitaler Tachographen der Generation G2 und Version V2 in grenzüberschreitend eingesetzte Fahrzeuge vor und gilt bereits ab einer gewerblichen Auslandsfahrt. Alle erfassten Tachodaten sind zudem zu archivieren und dokumentieren; die Nichtbefolgung kann mit Bußgeldern, Lizenzentzug, Fahrverboten und anderen Sanktionen geahndet werden.
Worüber allerdings wenig zu lesen ist, das sind die Chancen und Möglichkeiten, die sich für die betroffenen Unternehmen im Zuge der neuen Fahrtenschreiberpflicht eröffnen. Insbesondere Fuhrpark-Betreiber, die sich einen sowohl branchen- als auch bürokratieerfahrenen Systempartner zur Seite holen, werden von den umzusetzenden Maßnahmen erheblich profitieren. „Die Vorteile reichen von der wasserdichten Rechtssicherheit über die transparente Arbeitszeiterfassung bis hin zu einer besseren Tourenplanung, einer optimierten Fahrzeugauslastung und einer lückenlosen Nachweisführung bei Behördenkontrollen“, sagt der Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag LL.M.Eur. Er leitet die auf Fragen des Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrechts spezialisierte Kanzlei Recht&Mobilität und unterhält enge Kontakte zur EU und CORTE (Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement). Zudem blickt er auf viele Berufsjahre im Bundesverkehrsministerium und im Bundesamt für Logistik und Mobilität zurück. Als Kooperationspartner des Softwarehauses Zauner steht er dessen Kunden für kostenfreie Rechtsauskünfte zur Verfügung und gibt in der Videoreihe LAWgistik wertvolle Hinweise zu rechtlichen Fragen.
Der entscheidende Unterschied
Im Unterschied zu anderen Softwarehäusern zeichnet sich das Unternehmen Zauner durch zwei entscheidende Qualitätskriterien aus: Zum einen reicht sein Leistungsspektrum von der Entwicklung telematisch gestützter Fuhrparkmanagement-Lösungen bis hin zur Realisierung von Software für staatliche Kontrollbehörden. Das heißt, das Zauner-Team kennt sowohl alle Prozesse, die bei der Erfassung, Analyse und Archivierung von Tachographendaten relevant sind, als auch sämtliche Abläufe und Spezifika der Aufsichtsbehörden – also auch jene des Zolls und der Polizei. Zum anderen bietet das Unternehmen seinen Kunden eine attraktive Auswahl an kostenfreien Serviceleistungen – wie etwa den juristischen Support durch Rechtsanwalt Rabenschlag und die Informationen der Video-Serie LAWgistik. Praktisch bedeutet das, dass ein von der neuen Fahrtenschreiberpflicht betroffenes Unternehmen in Zauner einen ganzheitlich aufgestellten Partner findet, dessen Kompetenzen von der technisch-juristischen Beratung und organisatorischen Vorbereitung über die Einführung und Inbetriebnahme der geeigneten Soft- und Hardware-Bausteine bis hin zum begleitenden Service und Wissenstransfer reichen. Aus diesem Komplettangebot resultieren nicht nur ein hohes Maß an Planungs- und Rechtssicherheit, sondern auch fundierte Ansatzpunkte für Optimierungen in zahlreichen Geschäftsprozessen. Allein der Einsatz von zaarc.next – einer der in Deutschland marktführenden Tachodaten-Archivierungssysteme – ermöglicht Analysen und Auswertungen, die den Weg ebnen für die Freisetzung bisher unentdeckter Optimierungspotenziale. Beispielsweise in der Auftragsabwicklung, im Zeit- und Terminmanagement, bei der Leerfahrten-Reduzierung und in vielen anderen Bereichen.
Aufwand und Kosten beherrschen
Zweifellos dürfte die neue EU-Fahrtenschreiberpflicht in den betroffenen Firmen zunächst zusätzlichen Aufwand generieren. Rechtsanwalt Rabenschlag verweist an dieser Stelle sowohl auf die erweiterten Aufgaben für die Unternehmer – etwa zur Datenarchivierung, zur Mitarbeiterschulung oder zur Einhaltung von Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten – als auch auf die neuen Pflichten für das Fahrpersonal – etwa das Mitführen und Ausdrucken von Fahrerkarten, das Verhalten bei Verkehrskontrollen, das Überprüfen des Fahrtenschreibers sowie die Einhaltung spezieller Entsendevorschriften. Die von Zauner angebotenen Leistungen sorgen allerdings dafür, dass alle diese obligaten Arbeiten nicht unnötig ausufern, sondern stets zielgerichtet und lösungsorientiert verlaufen. Dabei bewahrt das Unternehmen die Flottenbetreiber vor teuren Anfängerfehlern und ebnet ihnen den rechtssicheren und technisch stolperfreien Weg in die Neuregelung. „Für die Flotten-Betreiber bedeutet das einen erheblichen Mehrwert“, betont Rechtsanwalt Rabenschlag. Geht es dann in die Realisierung, kann der Kunde sicher sein, dass er mit dem Tachodaten-Archivierungssystem zaarc.next ein innovatives Spitzenprodukt erhält, mit dem hierzulande auch viele große Speditionen arbeiten und das sich optimal auf seine individuellen Anforderungen abstimmen lässt. Abgesehen von den zahlreichen nützlichen Funktionen zur Bearbeitung der Tachodaten profitiert der Anwender im Rahmen des Wartungsservices zudem von regelmäßigen Updates sowie den bereits erwähnten kostenfreien Zusatzleistungen.
Übrigens: Das Angebot, juristischen Rat einzuholen, bleibt für Zauner-Kunden über den Einstieg in die neue EU-Fahrtenschreiberpflicht hinaus dauerhaft offen. Dabei können die Dienste der Kanzlei Recht&Mobilität auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es zu akuten Differenzen mit den Kontrollbehörden kommt. „Mitunter lassen sich teure Verfahren durch eine geschickte Mediation vermeiden, Fristen verlängern oder Bußgelder reduzieren – oft können mit den Behörden akzeptable Kompromisse ausgehandelt werden“, weiß Rechtsanwalt Rabenschlag.
Beginn einer neuen Ära
Branchenkennern zur Folge erfasst die neue EU-Fahrtenschreiberpflicht ein Volumen von derzeit etwa 10.000 leichten Nutzfahrzeugen, die in Grenzverkehren mit verschiedenen Nachbarstaaten pendeln. Vielfach handelt es sich dabei um die Sprinter und Lieferwagen von Handwerksbetrieben, KEP-Dienstleistern, Händlern und Serviceunternehmen. Für sie alle beginnt mit dem Einsatz digitaler Fahrtenschreiber (Tachographen) am 1.7.2026 eine neue Ära. Wer dann eine leistungsfähige Tachodaten-Archivierungssoftware und einen juristischen Service wie jenen von Zauner nutzen kann, ist auf der sicheren Seite. Er verfügt nicht nur über eine zukunftssichere Lösung für die Datenverarbeitung, sondern bewegt sich auch unternehmensrechtlich auf stabilem Terrain.
Die neue EU-Fahrtenschreiberpflicht – so klappt der Einstieg
- Klären, ob die eigene Geschäftstätigkeit und der eigene Fuhrpark von der Neuregelung betroffen sind.
- Über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und die Mitarbeiter über die Neuerungen Kenntnis setzen.
- Termin vereinbaren in einer für den Einbau digitaler Fahrtenschreiber zertifizierten Nutzfahrzeug-Werkstatt. Dort einen Tachographen vom Typ G2V2 in den Fahrzeugen installieren lassen.
- In der Werkstatt nach der geeigneten Tachographen-Archivierungssoftware für den regelmäßigen Download der Massenspeicherdaten aus dem digitalen Fahrtenschreiber erkundigen.
- Schulung der Fahrer – z. B. richtige Einstellung und Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
- Tachodaten-Archivierungssoftware auf PC im Unternehmen installieren und konfigurieren lassen; Mitarbeiter schulen lassen. Wartung und Updates klären.
- Mit dem Anbieter der Archivierungssoftware erste Testläufe fahren und die Einstiegsphase abstimmen.
Die neue Fahrtenschreiberpflicht gilt ab dem 1. Juli 2026 für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Die Pflicht gilt für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 bis einschließlich 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden – mit oder ohne Anhänger.
Rechtsgrundlagen sind die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 sowie die FPersV und das FPersG im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder von bis zu einigen Tausend Euro und im Extremfall Fahrverbote. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig vorbereiten. (Keine Rechtsberatung.)
Zauner bietet eine Sorglos-Lösung, die die Anschaffung der Tachodaten-Archivierungssoftware zaarc.next mit einem kostenfreien juristischen Know-how-Service kombiniert. Flottenbetreiber erhalten damit sowohl technische als auch rechtliche Unterstützung beim Einstieg in die neue Pflicht.
Den juristischen Service erbringt die Kanzlei Recht&Mobilität von Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag. Sie ist auf Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrecht spezialisiert und arbeitet eng mit Zauner zusammen.
zaarc.next ist eine Tachodaten-Archivierungssoftware von Zauner. Sie gehört seit Jahren zu den etablierten Lösungen im Markt und unterstützt Disponenten und Flottenmanager bei Archivierung, Auswertung und Analyse digitaler Tachographendaten.
zaarc.next erleichtert die rechtskonforme Archivierung der Tachodaten und bietet zahlreiche Auswertungen. Im Alltag profitieren Unternehmen durch effizientere Routen- und Einsatzplanung, bessere Fahrzeugauslastung, weniger Leerfahrten, mehr Verkehrssicherheit sowie eine vereinfachte Lohnabrechnung und Mautverwaltung.
Das Fahrpersonal muss unter anderem Fahrerkarten mitführen und gegebenenfalls Ausdrucke vornehmen, den digitalen Fahrtenschreiber korrekt einstellen und bedienen, spezielle Entsendevorschriften beachten sowie sich bei Verkehrskontrollen richtig verhalten.
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die mit leichten Nutzfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr unterwegs sind, zum Beispiel Handwerksbetriebe, KEP-Dienstleister, Händler und Serviceunternehmen mit Sprintern, Lieferwagen und Kleintransportern.
Erforderlich sind der Einbau intelligenter digitaler Fahrtenschreiber der zweiten Generation und zweiten Version (G2V2) durch eine zertifizierte Werkstatt sowie die Installation einer Tachographen-Archivierungssoftware wie zaarc.next auf einem PC-Arbeitsplatz im Unternehmen.
Empfohlen werden unter anderem: frühzeitige Information über die Rechtslage und interne Kommunikation, rechtzeitige Terminvereinbarung mit einer zertifizierten Nutzfahrzeug-Werkstatt für den Einbau eines G2V2-Tachographen, Auswahl einer geeigneten Archivierungssoftware, Schulung und Sensibilisierung der Fahrer, Installation und Konfiguration der Software im Unternehmen sowie Testläufe und eine eng abgestimmte Einstiegsphase mit dem Anbieter.
Unternehmen können bei Bedarf jederzeit juristischen Rat einholen, etwa bei Problemen mit Kontrollbehörden. So lassen sich von Fall zu Fall Verfahren vermeiden, Fristen verlängern oder Bußgelder reduzieren. Zusammen mit den Auswertungen von zaarc.next stärkt der Service die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. (Keine Rechtsberatung.)
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