Pressemitteilung November 2025
EU setzt Betreiber leichter Nutzfahrzeuge unter Druck
Zauner bietet Sorglos-Paket inklusive Rechtsservice zur neuen Fahrtenschreiberpflicht
Ab dem 1. Juli 2026 greift eine neue Fahrtenschreiberpflicht. Sie betrifft all jene Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr leichte Nutzfahrzeuge mit zulässigen Höchstmassen von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen. Um den Fuhrpark-Betreibern einen rechtlich und technisch sicheren Einstieg in die neue Materie zu ermöglichen, bietet Zauner eine pragmatische Sorglos-Lösung an. Sie kombiniert die Anschaffung der nötigen Software mit einem kostenfreien juristischen Know-how-Service. Eigens dafür steht eine Anwaltskanzlei parat, die auf Fragen des Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrechts spezialisiert ist.
In einigen Monaten wird es ernst für alle Firmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit Sprintern, Lieferwagen und Kleintransportern unterwegs sind. Denn sobald diese Nutzfahrzeuge eine zulässige Höchstmasse über 2,5 Tonnen haben – mit oder ohne Anhänger –, fallen sie unter die neue Fahrtenschreiberpflicht der EU-Verordnungen (EG) 561/2006 und (EU) 165/2014. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Juli kommenden Jahres und kompromisslos bereits ab einer einzigen Auslandsfahrt. Da die Kontrollbehörden eine Nichtbeachtung mit hohen Bußgeldern von bis zu einigen Tausend Euro und sogar einem Fahrverbot ahnden können, ist rasches Handeln angesagt. Zumal das Ganze mit erheblichem Aufwand für die Unternehmen einher geht. Der von einer zertifizierten Werkstatt ausgeführte Einbau intelligenter, digitaler Fahrtenschreiber (Tachographen) der zweiten Generation und zweiten Version (G2V2) in die Fahrzeuge ist dabei noch die kleinste Übung. Obgleich technisch nicht immer ganz problemlos und je nach Fahrzeugtyp mitunter auch recht zeitintensiv.
Aufwand nicht unterschätzen!
Weitaus höhere Ansprüche stellen aber die Auswahl der geeigneten Software für die rechtskonforme Aufzeichnung der Tachodaten, die Schulung der Mitarbeiter und Fahrer sowie die Ausstattung des Unternehmens mit neuem Fachwissen rund um die nun relevanten Vorschriften zu Entsendung, Kabotage, Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Um die davon betroffenen Flottenbetreiber vor teuren Anfängerfehlern zu schützen und ihnen sowohl den rechtssicheren als auch technisch stolperfreien Weg in die neue Fahrtenschreiberpflicht zu ebnen, stellen die Fuhrpark-Spezialisten von Zauner eine serviceorientierte Sorglos-Lösung bereit. Der Clou daran ist ihr ganzheitlicher und partnerschaftlicher Ansatz. Das heißt: Der Unternehmer erhält von Zauner mit zaarc.next nicht nur eine leistungsstarke Software zur Archivierung der Tachodaten, sondern kann darüber hinaus auch kostenfrei die Kanzlei Recht&Mobilität des Rechtsanwalts Philippe Rabenschlag konsultieren. Sie gehört zum Zauner-Team und ist auf Fragen des Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrechts spezialisiert. Rabenschlag unterhält enge Kontakte zur EU und CORTE (Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement) und blickt auf viele Berufsjahre im Bundesverkehrsministerium und im Bundesamt für Logistik und Mobilität zurück.
Auf Nummer sicher
Mit der Anschaffung der Tachodaten-Archivierungssoftware zaarc.next geht der Flottenbetreiber auf Nummer sicher. Sie gehört seit Jahren zu den Spitzenprodukten im Markt und steht hierzulande bei vielen großen Speditionen im Zentrum des telemetrischen Fuhrpark-Managements. Disponenten und Flottenmanagern bietet sie eine Vielzahl nützlicher Funktionen zur effizienten Bearbeitung und Analyse der Tachodaten. Im Rahmen des Wartungsservices profitieren die Anwender des Systems zudem von regelmäßigen Updates sowie zahlreichen, oft kostenfreien Zusatzleistungen. Vermutlich einmalig ist dabei die Möglichkeit der juristischen Konsultation, die nun auch jene Flottenbetreiber nutzen können, die zaarc.next als Lösung für ihren Einstieg in die neue Fahrtenschreiberpflicht einsetzen. „Da viele Firmen im Rahmen der EU-Neuregelung juristisches Neuland betreten, kann der damit verbundene Mehrwert nicht hoch genug eingeschätzt werden“, sagt Rechtsanwalt Rabenschlag. Er verweist an dieser Stelle sowohl auf die mannigfaltigen neuen Aufgaben für die Unternehmer – beispielsweise zur lückenlosen Datenarchivierung, zur Fahrerschulung oder zur Einhaltung von Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten – als auch auf die neuen Pflichten für das Fahrpersonal – etwa das Mitführen und Ausdrucken von Fahrerkarten, das Verhalten bei Verkehrskontrollen, das Überprüfen des Fahrtenschreibers sowie die Einhaltung spezieller Entsendevorschriften.
Branchenkennern zur Folge betrifft die neue Fahrtenschreiberpflicht ein Volumen von derzeit etwa 10.000 leichten Nutzfahrzeugen, die in Grenzverkehren mit verschiedenen Nachbarstaaten pendeln. Vielfach handelt es sich dabei um die Sprinter und Lieferwagen von Handwerksbetrieben, KEP-Dienstleistern, Händlern und Serviceunternehmen. Für sie alle beginnt mit dem Einsatz digitaler Fahrtenschreiber (Tachographen) im Sommer 2026 eine neue Ära. „Wer dann die Archivierungssoftware zaarc.next und den juristischen Service von Zauner in der praktischen Anwendung hat, ist bestens gerüstet. Er verfügt nicht nur über eine zukunftssichere Lösung für die Datenverarbeitung, sondern bewegt sich auch unternehmensrechtlich auf sicherem Terrain“, erläutert Rabenschlag.
Langfristige Stärkung des Unternehmens
Die Möglichkeit, jederzeit juristischen Rat einzuholen, bleibt für den Zauner-Kunden über den Einstieg in die Fahrtenschreiberpflicht hinaus dauerhaft bestehen. Dabei können die Dienste der Kanzlei Recht&Mobilität auch dann in Anspruch genommen werden, wenn akute Probleme mit den Kontrollbehörden anstehen. „Von Fall zu Fall können teure Verfahren durch eine geschickte Mediation vermieden, Fristen verlängert oder Bußgelder reduziert werden – oft lassen sich mit den Behörden gute Kompromisse aushandeln“, berichtet Rabenschlag. Während der Anwaltsservice von Zauner also einen direkten Beitrag zur Kosten- und Aufwandsreduzierung leistet, machen sich die Vorteile der Archivierungssoftware zaarc.next im operativen Tagesgeschäft des Flottenbetreibers bemerkbar: Die Routen- und Einsatzplanung gewinnt an Effizienz, die Auslastung der Fahrzeuge verbessert sich, die Leerfahrtenquote sinkt und die Verkehrssicherheit steigt. Außerdem vereinfachen sich Lohnabrechnung und Mautverwaltung – um nur einige Beispiele zu nennen. Beide Faktoren, die Ratschläge des Juristen einerseits und die Analyseergebnisse der Software andererseits, stärken das Unternehmen im Wettbewerb und lassen sich zur Absicherung unternehmerischer Entscheidungen heranziehen. jm
So gelingt der Einstieg in die neue Fahrtenschreiberpflicht
- Vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und die Mitarbeiter über die bevorstehenden Neuerungen in Kenntnis setzen.
- Rechtzeitig Termin vereinbaren in einer für den Einbau des intelligenten, digitalen Fahrtenschreibers zertifizierten Nutzfahrzeug-Werkstatt. Dort den Tachographen der zweiten Generation und der zweiten Version (G2V2) in den Fahrzeugen installieren lassen.
- In der Werkstatt nach der geeigneten Tachographen-Archivierungssoftware für den regelmäßigen Download der Massenspeicherdaten aus dem digitalen Fahrtenschreiber erkundigen.
- Schulung und Sensibilisierung der Fahrer für die Materie, z. B. Einstellung und fehlerfreie Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers.
- Tachographen-Archivierungssoftware auf PC im Unternehmen installieren und konfigurieren lassen; Mitarbeiter schulen lassen. Wartung und Updates klären.
- Mit dem Anbieter der Archivierungssoftware erste Testläufe fahren und die Einstiegsphase abstimmen.
Fahrtenschreiberpflicht und technische Voraussetzungen
Ab 1.7.2026 gilt laut Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 und bis einschließlich 3,5 t zHM im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Sie dient der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der fairen Arbeitszeitabrechnung. Es gelten alle Vorgaben der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und 165/2014 sowie der FPersV und des FPersG. Die Neuregelung ist Teil des EU-Mobilitätspakets I.
Technische Voraussetzungen hierfür sind der Einbau digitaler Fahrtenschreiber in den Fahrzeugen und die Installation einer Tachographen-Archivierungssoftware auf einem PC-Arbeitsplatz im Unternehmen. Eine solche Software ist zaarc.next von Zauner, die mit technischen und inhaltlichen Updates immer auf aktuellem Stand gehalten wird. Die dabei vorgenommenen Anpassungen erfolgen auf der Basis der jüngsten Entwicklungen in Informationstechnik und Telekommunikation sowie auf der Grundlage aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Mit zaarc.next verfügen auch Unternehmen mit Fuhrparks mit leichten Nutzfahrzeugen über ein modernes Tool zum Flottenmanagement, das bei systematischem Einsatz zu erheblichen Verbesserungen im operativen Geschäft führt.
Die neue Fahrtenschreiberpflicht gilt ab dem 1. Juli 2026 für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Die Pflicht gilt für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 bis einschließlich 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden – mit oder ohne Anhänger.
Rechtsgrundlagen sind die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 sowie die FPersV und das FPersG im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder von bis zu einigen Tausend Euro und im Extremfall Fahrverbote. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig vorbereiten. (Keine Rechtsberatung.)
Zauner bietet eine Sorglos-Lösung, die die Anschaffung der Tachodaten-Archivierungssoftware zaarc.next mit einem kostenfreien juristischen Know-how-Service kombiniert. Flottenbetreiber erhalten damit sowohl technische als auch rechtliche Unterstützung beim Einstieg in die neue Pflicht.
Den juristischen Service erbringt die Kanzlei Recht&Mobilität von Rechtsanwalt Philippe Rabenschlag. Sie ist auf Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrecht spezialisiert und arbeitet eng mit Zauner zusammen.
zaarc.next ist eine Tachodaten-Archivierungssoftware von Zauner. Sie gehört seit Jahren zu den etablierten Lösungen im Markt und unterstützt Disponenten und Flottenmanager bei Archivierung, Auswertung und Analyse digitaler Tachographendaten.
zaarc.next erleichtert die rechtskonforme Archivierung der Tachodaten und bietet zahlreiche Auswertungen. Im Alltag profitieren Unternehmen durch effizientere Routen- und Einsatzplanung, bessere Fahrzeugauslastung, weniger Leerfahrten, mehr Verkehrssicherheit sowie eine vereinfachte Lohnabrechnung und Mautverwaltung.
Das Fahrpersonal muss unter anderem Fahrerkarten mitführen und gegebenenfalls Ausdrucke vornehmen, den digitalen Fahrtenschreiber korrekt einstellen und bedienen, spezielle Entsendevorschriften beachten sowie sich bei Verkehrskontrollen richtig verhalten.
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die mit leichten Nutzfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr unterwegs sind, zum Beispiel Handwerksbetriebe, KEP-Dienstleister, Händler und Serviceunternehmen mit Sprintern, Lieferwagen und Kleintransportern.
Erforderlich sind der Einbau intelligenter digitaler Fahrtenschreiber der zweiten Generation und zweiten Version (G2V2) durch eine zertifizierte Werkstatt sowie die Installation einer Tachographen-Archivierungssoftware wie zaarc.next auf einem PC-Arbeitsplatz im Unternehmen.
Empfohlen werden unter anderem: frühzeitige Information über die Rechtslage und interne Kommunikation, rechtzeitige Terminvereinbarung mit einer zertifizierten Nutzfahrzeug-Werkstatt für den Einbau eines G2V2-Tachographen, Auswahl einer geeigneten Archivierungssoftware, Schulung und Sensibilisierung der Fahrer, Installation und Konfiguration der Software im Unternehmen sowie Testläufe und eine eng abgestimmte Einstiegsphase mit dem Anbieter.
Unternehmen können bei Bedarf jederzeit juristischen Rat einholen, etwa bei Problemen mit Kontrollbehörden. So lassen sich von Fall zu Fall Verfahren vermeiden, Fristen verlängern oder Bußgelder reduzieren. Zusammen mit den Auswertungen von zaarc.next stärkt der Service die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. (Keine Rechtsberatung.)
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