am 08. Januar 2018 startet die Förderperiode für das Jahr 2018. Für das Programm „De-minimis“ können ab diesem Tag wieder Anträge gestellt werden.Die Programme „Weiterbildung“ und „Ausbildung“ folgen dann eine Woche später.
Die Rahmenbedingungen werden vrstl. weitestgehend unverändert bleiben.Zusätzlich förderfähig sind ab 2018 „Ausgaben für die Nutzung von Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen“.
Der relevante Stichtag für den Nachweis der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge ist ausschließlich der 01. Dezember 2017.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen nachzuweisenden Fahrzeuge zum Stichtag 01.12.2017 auf Sie als Eigentümer oder Halter zugelassen sein müssen. Die aktuelle Fahrzeugaufstellung zur Vorlage bei Ihrem Straßenverkehrsamt steht Ihnen hier als Downloads zur Verfügung.