Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Fahrzeuge, welche über einen digitalen Tachographen verfügen verpflichtet, den Massenspeicher spätestens alle drei Monate, sowie die Fahrerkarte alle 28 Tage auszulesen. Diese Daten müssen ordnungsgemäß und nachvollziehbar archiviert werden. Diese gesetzlichen Vorgaben bedeuten für viele Logistiker: zusätzlicher Aufwand, Stress und benötigte Zeit.